E - Rechnungen ab 2025! Der Start in Dein digitales Büro!

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Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die Grundlage für die Pflicht einer Nutzung von E-Rechnungen für Umsatzsteuerzwecke ab dem 1.1.2025 geschaffen. Ab diesem Zeitpunkt muss jeder Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und ggf. zu versenden. Ein guter Zeitpunkt also, das Büro in Gänze zu digitalisieren.

Anne-Cathrin Ehlers, Landwirtschaftliche Service-GmbH Mittelholstein 

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